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Vystrčilová Zuzana ( Bc. DiS. )
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Geschichte der TÄK

Im Jahre 1891 wurde ein Reichsgesetz erlassen, welches die Grundlage für die Errichtung von Ärztekammern darstellte. Im Königsreich Böhmen wurde eine Ärztekammer aber erst im Oktober 1894 gegründet, nachdem die Prager kaiserliche und königliche Statthalterei entstand. Die damals gegründete Ärztekammer hatte zwei Sektionen: eine tschechische und eine deutsche. Die Ärztekammer setzte auch in der neu entstandenen Tschechoslowakischen Republik ihre Tätigkeit fort, wobei sie sich nach ähnlichen Prinzipien wie heutigen Ärztekammern richtete. Zu ihren Hauptaufgaben gehörte die Beaufsichtigung der Ethik des Arztberufes und der Qualität der ärztlichen Behandlung. Alle praktizierenden Privatärzte waren Mitglieder der Kammer. Die Tätigkeit der Ärztekammer wurde sogar während der NS-Okkupation nicht unterbrochen. Erst durch einen Beschluss der kommunistischen Regierung wurde das Wirken der Ärztekammer im Jahre 1950eingestellt. Nach den grundsätzlichen gesellschaftlich-politischen Änderungen, die im Jahre 1989 vollbracht wurden, kam es zu Neugründung der Tschechischen Ärztekammer; es geschah auf Grund des Gesetzes Nr. 220/1991 über die Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammer.

Die TÄK ist eine unabhängige unpolitische autonome Berufsorganisation, die für die Interessen, die Fachkenntnisse, die Ethik und die Ehre des Arztberufes verantwortlich ist.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist Mitgliedschaft für alle berufstätigen Ärzte, die diagnostische oder therapeutische Behandlung leisten, obligatorisch.

Von 17. bis 19. November 1991 fand der konstituierende Kongress statt, auf welchem MUDr. Miloš Štejfa, DrSc. zum ersten Präsidenten der TÄK gewählt wurde. Im November 1992 übernahm das Präsidentenamt Dozent MUDr. Miroslav Svoboda, CSc.. Im Jahre 1998 wurde auf dem 8. Kongress MUDr. David Rath zum Präsidenten der TÄK gewählt und Der gegenwärtige Präsident - MUDr. Milan Kubek wurde im Januar 2006 auf dem 19. Kongress der TÄK gewählt.

Bedeutung, Aufgaben und Ziele der TÄK

Die Aufgaben der TÄK muss man unter zwei verschiedenen Aspekten betrachten. Gegenüber der Bevölkerung bürgt die Ärztekammer für ein hohes Niveau der ärztlichen Leistungen sowie für ethische Behandlung der Patienten. Für die Ärzte spielt sie die Rolle eines demokratischen Repräsentanten des Arztberufes in dessen Beziehung zu der Gesellschaft den Regierungsbehörden und der Gesundheitsadministration. Durch die Erteilung von Lizenzen bestimmt die Ärztekammer die Bedingungen für die Ausübung einer Privatpraxis sowie für die Bekleidung der Funktionen der Fachvertreter und Chefärzte in nichtstaatlichen Gesundheitseinrichtungen. Ferner bestimmt die Ärztekammer die Bedingungen für die Anwendung der einzelnen diagnostischen und therapeutischen Methoden und beaufsichtigt und unterstützt lebenslange Fortbildung der Ärzte. Auch dadurch soll ein hohes Niveau der Fachkenntnisse ihrer Mitglieder gewährleistet werden. Folglich ist die Ärztekammer für die Patienten der Garant dessen, dass ihnen eine der neusten Erkenntnisse der modernen Medizin entsprechende ärztliche Behandlung zuteil wird.

Die TÄK ist eine Nichtprofitierende Organisation, deren Tätigkeit aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und beziehungsweise aus eingezogenen Strafgeldern gedeckt wird. Die TÄK bekommt keine staatlichen Subventionen.

Die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Ärztekammer

Die Tschechische Ärztekammer

  • Sorgt dafür, dass ihre Mitglieder den Arztberuf professionell ausüben und dabei im Einklang mit dem Berufsethos sowie mit dem Gesetz vorgehen.
  • Bürgt für die Fachkenntnisse ihrer Mitglieder und bestätigt das Einhalten der Bedingungen für die Ausübung des Arztberufes.
  • Beurteilt und verteidigt die Rechte und die beruflichen, sozialen und ökonomischen Interessen ihrer Mitglieder.
  • Schützt die Berufsehre ihrer Mitglieder.
  • Führt das Register ihrer Mitglieder.

Die Tschechische Ärztekammer ist berechtigt

  • An den Verhandlungen über die Tarife für ärztliche Leistungen sowie über die Preistabellen für Arzneimittel teilzunehmen.
  • An den Auswahlverfahren für leitende Stellungen im Gesundheitswesen teilzunehmen.
  • Die Bedingungen für die Ausübung einer Privatpraxis zu bestimmen.
  • Beschwerden über medizinische Leistungen ihrer Mitglieder zu überprüfen.
  • Sich zu den Bedingungen und Formen der Fortbildung ihrer Mitglieder zu äußern.
  • An Spezialfachprüfungen teilzunehmen.

Jedes Mitglied der TÄK hat das Recht:

  • Seine Vertreter in die Kammerorgane zu wählen und selbst gewählt zu werden.
  • Von der Hilfestellung der Kammer im Bereich der Ausbildungsmöglichkeiten und Rechtsfragen Gebrauch zu machen.

Jedes Mitglied der TÄK hat die Pflicht:

  • Seinen Beruf professionell, im Einklang mit dem Gesetz sowie mit dem Berufsethos auszuüben.
  • Die Ordnung der Ärztekammer einzuhalten und die Mitgliedsbeträge zu zahlen.

Organe der Ärztekammer

Die Grundglieder der Ärztekammer sind die Bezirksvereinigungen der Ärzte, in Prag sind es die Stadtbezirksvereinigungen.
Alle Funktionen in der Kammerorganisation sind Ehrenämter, bei deren Ausübung wird nur Ersatz für die Barausgaben und für den Zeitverlust geleistet.

Der Kongress der Delegierten - das höchste Organ der TÄK
Der Vorstand der Ärztekammer - das Führungsgremium und ausübendes Organ der TÄK
Der Präsident - vertritt die TÄK
Der Vizepräsident - vertritt den Präsidenten

Der Ehrenrat der TÄK- Disziplinarrat
Die Revisionskommission der TÄK- das höchste Kontrollorgan der TÄK
Der Wissenschaftsrat, Die Ethische Kommission der TÄK- Konsultativorgan der TÄK

Die Bezirksversammlung (Stadtbezirksversammlung) der Mitglieder
Die Bezirksversammlung (Stadtbezirksversammlung) der Mitglieder

Der Ehrenrat einer Bezirksvereinigung
Die Revisionskommission einer Bezirksvereinigung
Die Ethische Kommission einer Bezirksvereinigung

Gemäß Gesetz Nr. 220/1991 erlässt die Tschechische Ärztekammer ihre Standesvorschriften, die für die Tätigkeit der Kammerorgane sowie für die Mitglieder bindend sind.

Zu den bedeutendsten Standesvorschriften zählen:

  • Das Organisationsstatut
  • Die Wahlordnung
  • Die Geschäftsordnung
  • Die Disziplinarordnung
  • Der Berufsethos-Kodex
  • Die Lizenzordnung
  • Die Funktionslizenzen
  • Die Die lebenslange Fortbildung der Ärzte

Außer den Standesvorschriften erlässt die Ärztekammer verbindliche Stellungnahmen, die für alle Mitglieder der Kammer auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik gültig sind.
Bisher hat die Ärztekammer durch verbindliche Stellungnahmen z.B. die folgenden Themen bearbeitet:

Das gesellschaftliche Engagement und die Sozialaufgaben der Ärztekammer

Neben ihren beruflichen Aufgaben übt die Ärztekammer auch eine gesellschaftliche Funktion aus. Gemäß Standesvorschrift Nr. 14 verleiht sie alljährlich den Titel "Ritter des tschechischen Ärztestandes", mit welchem ein tschechischer Atzt für lebenslange Verdienste um die Entwicklung der Medizin, der Ethik des Arztberufes und des Humanismus geehrt wird. Die Ärztekammer beteiligt sich auch an der Veranstaltung des ebenfalls alljährlicher abgehaltenen Balls der tschechischen Ärzte; diese bedeutende festliche Ereignis wird in Partnerschaft mit dem Gewerkschaftsklub der Ärzte organisiert. Enge Zusammenarbeit mit Anderen Organisationen, welche Ärzte auf freiwilliger Basis vereinigen, ist ein untrennbarer Bestandteil der Aktivitäten der Kammer.

Weihnachtskonzerte der Ärztekammer sind ebenfalls Tradition geworden. Die bedeutendsten Repräsentanten des Tschechischen Gesundheitswesens finden sich hier jedes Jahr zusammen.

Die Standesvorschrift Nr. 6 legt die Einrichtung eines Sozialfonds der Ärztekammer und die Regeln für dessen Benutzung fest. Der Fonds soll Kammermitglieder unterstützen, wenn sie ohne eigenes Verschulden in eine schwierige finanzielle Situation geraten;
Familienaggehörigen verstorbener Kammermitglieder Beistand leisten; und Fortbildung der Ärzte fördern.

Wegen der verhältnismäßig niedrigen Ebene der Mitgliedsbeiträge - die auf die inadäquate Entlohnung der Ärzte zurückzuführen ist - kann der Sozialfonds jedoch nur in beschränkter Maße verwendet werden. Aus demselben Grund ist die Ärztekammer bis jetzt nicht so aktiv beim Anbieten von zusätzlicher Rentenversicherung für Ärzte, wie das in einigen Nachbarstaaten (z.B. in Österreich und Deutschland) üblich ist.

Internationale Zusammenarbeit

In den letzten Jahren, insbesondere seit 1999, hat die Tschechische Ärztekammer freundschaftliche Beziehungen zu Partnerorganisationen der Ärzte im Ausland angeknüpft. Vor allem mit unseren Nachbarn aus der Slowakei, Deutschland und Österreich wird eine sehr gute und förderliche Zusammenarbeit entwickelt.
Alljährlich treffen sich Vertreter der Ärztekammern aus Mittel- und Osteuropa auf einem Symposium, wo sie die Problematik der Stellung der Ärzte und der Berufskammern in den einzelnen Ländern der Region sowie andere Fragen von allgemeinem Interesse besprechen. Das 7. Symposium der Ärztekammern fand im Mai 2000 in Český Krumlov (Krummau) statt. Fünf Kammerpräsidenten und viele andere bedeutende ausländische Persönlichkeiten nahmen daran teil.
Das bereits 13. Symposium der Ärztekammern findet von 2.-4. November 2006 in Sofia, Bulgarien statt.

Die Tschechische Ärztekammer ist Mitglied von:

PWG - Ständige Arbeitsgruppe der europäischen Ausbildungsärzte
CPME - Ständiger Ausschuss der europäischen Ärzte
CEOM - Internationale Konferenz der Ärztekammern
ZEVA - Symposium der mittel- und osteuropäischen Ärztekammern

Tempus Medicorum

Die Tschechische Ärztekammer gibt monatlich eine Zeitschrift namens Tempus Medicorum heraus, die kostenlos an alle Mitglieder (ca. 45.000)der TÄK kostenlos versand wird. Neben aktuellen Artikeln über die Aktivitäten der Kammer veröffentlicht die Zeitschrift auch Informationen von Interesse aus dem Bereich der Medizin und der Organisation des Gesundheitswesens sowohl in der Tschechischen Republik als auch im Ausland.
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